Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge mit der BW Werbeagentur, Christian Wolters, mit
Hauptsitz in 4935 Wietmarschen, im Folgenden „Auftragnehmer“ bzw. „BW Werbeagentur“
genannt. Bei Auftragserteilung durch den Kunden, im Folgenden „Auftragsgeber“ genannt, gelten
diese AGB als stillschweigend anerkannt.
Allen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers liegen diese Bedingungen zugrunde. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
BW Werbeagentur behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vier Wochen nach deren Veröffentlichung
wirksam, sofern der Auftraggeber den jeweiligen Änderungen nicht innerhalb dieser Frist
widerspricht.
1. Angebot und Auftragsvergabe
1.1 Auftragsbindung | Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie
besitzen eine Gültigkeit von sechs Wochen nach Ausstellung. Aufträge gelten als rechtsgültig
bindend, wenn sie persönlich, telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail erteilt werden.
Einseitige Entbindungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. Für die
Ausführung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestätigung sowie in den hier vorliegenden
AGB gemachten Angaben. Der Auftraggeber kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von
sechs Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem
Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw.
übergeben wird.
1.2 Änderungen | Änderungen, Ergänzungen des Auftrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform sowie der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch
bezüglich Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.
Mehraufwand und Mehrkosten für nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des
Auftraggebers werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Als nachträgliche Änderung gelten auch die
Wiederholungen von Vorarbeiten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von
der Vorlage verlangt werden.
2. Vergütung
2.1 Vergütung | Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt, falls kein Pauschalangebot zugrunde
liegt (siehe 2.4) grundsätzlich nach Zeitaufwand, welcher monatlich oder aufgabenbezogen nach
Stundenaufwand in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind
unsere jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. BW
Werbeagentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Auf Wunsch des Auftraggebers
werden den Abrechnungen differenzierte Einzelnachweise des tatsächlichen Aufwands beigefügt.
2.2 Auslagen | Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Fahr-, Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen, technische Nebenkosten, Produktions- und Vervielfältigungskosten,
Hostinggebühren und weitere, im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen
Dritter. Die reine Reise- oder Fahrtzeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit
Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann BW
Werbeagentur eine Marge in Höhe von bis zu 20% des Kostenaufwands erheben. Gesondert
abgerechnete Auslagen sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.
2.3 Spontan-Aufträge | Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung
von BW Werbeagentur getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur
gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche
Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von BW Werbeagentur für ihre Leistungen
verlangten Vergütungssätze als üblich.
2.4 Pauschalangebot | Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines
schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes
erforderlichen Mittel, Leistungen und Vergütungen differenziert aufzuführen. BW Werbeagentur ist
an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von sechs Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Eine weithin übliche Kalkulationsspanne von 15% auf die Endsumme und eine Verschiebung der
Kosten innerhalb der Kalkulation ohne Benachrichtigung des Auftraggebers bleibt BW
Werbeagentur vorbehalten.
2.5 Nachkalkulation | Während der Abwicklung notwendig werdende Neukalkulationen außerhalb
einer 15%-Spanne werden dem Auftraggeber bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. In
gegenseitiger Abstimmung und schriftlichem Einverständnis kann der Auftrag zu Gunsten des
Auftraggebers dahingehend abgeändert werden, dass das vorgegebene Auftragsbudget eingehalten
wird.
2.6 Designleistungen, Urheberschutz | Gestalterische Design- oder Entwurfsleistungen unterliegen
dem Urheberrecht und können mit vermindertem UST-Satz ausgewiesen werden. Je nach
Verwertungsumfang erfolgt für die Nutzungsrechtseinräumung die Anwendung eines
Nutzungsfaktors auf Basis des zuletzt gültigen Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD. Den
Verwertungskosten ist die übliche UST zuzuschlagen.
3. Urheber- und Nutzungsrecht
3.1 Leistungseinheit | Entwürfe, Programmierarbeiten und sämtliche weiteren Tätigkeiten, die zur
Erarbeitung der in Auftrag gegebenen Arbeit erforderlich sind, bilden zusammen mit der
Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Alle Entwürfe sowie die erstellte
Arbeit des Auftragnehmers sind/ist urheberrechtlich geschützt. Hierzu gehören auch im Rahmen der
Arbeit angefertigte Lichtbilder, Negative, Filme, Ton-, Bild-, oder Datenträger, Domains
(Mietdomains), Hosting, E-Mail-Accounts, sowie Programmcode.
3.2 Implizierte Nutzungsrechteübertragung | Bei nicht explizit aufgeführtem Nutzungsschlüssel
gewährt BW Werbeagentur dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich
und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
3.3 Unzulässige Nutzung | Eine weitergehende Nutzung als im vorherigen Absatz beschrieben ist
unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt Unterlizenzen zu erteilen, die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, oder sonst wie zu verwerten.
Werden die gewährten Nutzungsrechte ohne schriftliche Zustimmung seitens BW Werbeagentur
durch den Auftraggeber ausgeweitet, so hat BW Werbeagentur Anspruch auf nachträgliche
Vergütung der nicht vereinbarten Nutzung auf Grundlage des gültigen Vergütungstarifvertrags
Design SDSt/AGD, mindestens aber des dreifachen Wertes der vereinbarten Vergütung der
unrechtmäßig genutzten Entwurfsarbeit.
3.4 Veränderungen, Nachahmungen | Sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers, insbesondere die
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne dessen ausdrückliche und schriftliche Zustimmung
weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
Ein Verstoß des Auftraggebers hiergegen begründet einen Anspruch des Auftragnehmers auf
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes der vereinbarten Vergütung.
3.5 Sonstiges | Für die Arbeit verwendete Vorschläge des Auftraggebers begründen kein
Miturheberrecht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung und Begleichung | Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich bei
vollzogener Auftragsleistung durch BW Werbeagentur in Rechnung gestellt. Die Gesamtvergütung
kann durch BW Werbeagentur in Halb- oder Drittelbeträgen bei Auftragsvergabe als Vorauszahlung,
im Projektzeitraum als Abschlagszahlung, bei Auftragserfüllung als Abschlusszahlung, oder jeweils
nach Erbringung erforderlicher Teilleistungen in Rechnung gestellt werden.
Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug
durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu begleichen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von BW Werbeagentur schriftlich anerkannt sind.
4.2 Zahlungsverzug | Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist BW Werbeagentur berechtigt
gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Gebühren für den zusätzlichen Mahn- und
Verwaltungsaufwand einzufordern. BW Werbeagentur behält sich vor, in diesem Falle
ressourcezerrende Anwendungen, wie beispielweise auf BW Werbeagentur-Servern veröffentlichte
Internetapplikationen, bis zum Zahlungsausgleich vorübergehend abzuschalten.
4.3 Umsatzsteuer | Gestalterische Leistungen nach Urheberrecht können mit einer verminderten
Umsatzsteuer und einem der Verwertung entsprechendem Nutzungsfaktor (siehe 2.6) berechnet
werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 | Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz aller erbrachten
Leistungen nur widerruflich gestattet. BW Werbeagentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit
deren Zahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
5.2 | Durch BW Werbeagentur entwickelte Vorlagen und Ergebnisse verbleiben in dessen Besitz und
dürfen durch BW Werbeagentur in gleicher oder in abgewandelter Form für andere Projekte und
Auftraggeber genutzt werden.
5.3 | An gestalterischen Entwürfen werden vom Auftragnehmer ausschließlich Nutzungsrechte,
nicht jedoch Eigentumsrechte daran übertragen (siehe auch 3.2 und 3.3). Dies jedoch erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung
5.4 | Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Entwürfe an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten.
Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dateien oder Entwürfe zur Verfügung gestellt, so dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden (siehe auch 3.4).
6. Rücktritt
6.1 Rücktritt des Auftraggebers | Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der
Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn BW Werbeagentur
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.2 Rücktritt des Auftragnehmers | BW Werbeagentur ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich
ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; oder berechtigte Bedenken hinsichtlich
der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von BW Werbeagentur weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung seitens BW Werbeagentur eine taugliche Sicherheit
leistet.
7. Auftragsabwicklung, Durchführung
7.1 Zusammenarbeit | Bei Auftragsdurchführung ist BW Werbeagentur verpflichtet, sich
hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die
Entwürfe für die vorgeschlagenen Maßnahmen, die eingeholten Kostenvoranschläge und
Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen, sofern diese nicht bereits durch ein Rahmenkonzept
abgedeckt sind, dem der Auftraggeber zugestimmt hat.
7.2 Externe Partner, Dritte | Art und Umfang der durchzuführenden Dienstleistung richten sich
neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Maßgabe der erteilten Einzelaufträge.
Für eine optimale Realisation der angeforderten Dienstleistung ist BW Werbeagentur berechtigt,
Dritte mit einzelnen Arbeiten zu beauftragen. In der Auswahl ist BW Werbeagentur frei.
Soweit BW Werbeagentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Auftrag eingegangen
ist, erklärt sich der Auftraggeber bereit, diese Verpflichtungen auch nach Auftragsbeendigung selbst
oder unter Einschaltung von BW Werbeagentur zu erfüllen.
Entsprechende Verträge werden in der Regel nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, sowie mit
Bevollmächtigung durch den Auftraggeber, zwischen BW Werbeagentur und dem(n) externen
Dienstleister(n) abgeschlossen. Die Kosten für die externen Leistungen werden mit Zuschlag einer
üblichen Marge durch BW Werbeagentur an den Auftraggeber weitergereicht. Die zwischen Dritten
und BW Werbeagentur vereinbarten Leistungen und Kündigungsfristen binden im selben Maß den
Auftraggeber.
Kommen aufgrund der Wirkung BW Werbeagenturs Verträge zwischen Auftraggeber und externen
Dienstleistern zustande, so erhält BW Werbeagentur die Vergütung von Beratungs- und
Vermittlungsaufwand in Form einer angemessenen einmaligen Provision durch den Auftraggeber.
7.3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers | Alle Entwürfe, insbesondere zu veröffentlichende
oder zu vervielfältigende Leistungen von BW Werbeagentur (wie beispielweise browserbasierte
Anwendungen, On- und Offline-Inhalte, Textvorlagen, Exposés, Reinzeichnungen, Bilder oder
Druckvorlagen) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen fünf Werktagen freizugeben. Bei
nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber abgenommen und genehmigt.
Der Auftraggeber wird BW Werbeagentur ohne Verzug mit allen Informationen und Unterlagen,
insbesonders elektronisch verwertbarer Daten versorgen, die für die fristgerechte Erbringung der
Leistung erforderlich sind. Notwendige Konvertierungsarbeiten durch BW Werbeagentur werden
gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber wird BW Werbeagentur von allen Vorgängen informieren, die für die
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der
Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber übernimmt den Aufwand, der
dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von BW Werbeagentur wiederholt werden müssen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Schutz-, Urheber-, Kennzeichenrechte oder
sonstige Rechte Dritter zu prüfen. BW Werbeagentur haftet nicht für eine Verletzung dieser oder
ähnlicher Rechte. Jedoch wird BW Werbeagentur auf Wunsch und Kostenübernahme des
Auftraggebers nach eigener Wahl und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber
Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass
eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben.
Bei Inanspruchnahme von BW Werbeagentur in Folge einer solchen Rechtsverletzung, hat der
Auftraggeber BW Werbeagentur schad- und klaglos zu halten. Für BW Werbeagentur entstehende
Nachteile sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
7.4 Gestaltungsfreiheit | Im Rahmen des jeweiligen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
BW Werbeagentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.5 Termine | Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens BW Werbeagentur nur durch den
Ansprechpartner zugesagt werden.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren
Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne
Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat BW
Werbeagentur nicht zu vertreten und berechtigt BW Werbeagentur, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
BW Werbeagentur wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
anzeigen.
7.6 Datenverwahrung | Alle im Auftrag hergestellten Arbeiten werden (sofern möglich) auf
Datenträger gespeichert. Für eine über die vereinbarte Leistungserbringung hinausgehende
Speicherung wird keine Gewähr übernommen und besteht seitens BW Werbeagentur keinerlei
Verpflichtung.
Im eigenen und im Interesse des Auftraggebers werden nach Auftragserfüllung digitale Daten für
etwaige Folgeaufträge seitens BW Werbeagentur für mindestens zwei Jahre redundant verwahrt.
7.7 Pflichten des Kunden |
Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen
unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die
E-Mail-Adresse.
BW Werbeagentur kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die
E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die BW Werbeagentur
gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die
Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die BW Werbeagentur zur Erbringung
ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. BW Werbeagentur kann Dienste sperren, wenn Systeme
abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die
Integrität oder die Verfügbarkeit der BW Werbeagentur Server-Systeme beeinträchtigt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter
und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche
Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen,
soweit er dies zu vertreten hat.
Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf BW Werbeagentur Server
überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei BW Werbeagentur liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den
Server der BW Werbeagentur übertragen.
8. Lieferungsbedingungen
8.1 Lieferzeit | Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen insoweit nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2 Mitwirkungspflicht | Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung etwa bestehender (Mitwirkungs-)Verpflichtungen des Auftraggebers
voraus (siehe auch 7.3).
8.3 Printmedien | BW Werbeagentur produziert eine durch den Auftraggeber abzunehmende und
freizugebende Druckvorstufe für die Vervielfältigung. Bei Nichtabnahme müssen BW
Werbeagentur innerhalb von fünf Werktagen Korrekturmuster seitens des Auftraggebers vorgelegt
werden, sonst gilt die Druckvorstufe als freigegeben.
Nach Absprache mit dem Auftraggeber und gegen Berechnung des Mehraufwands kann ein
farbverbindlicher Korrekturabzug („Proof“) dem Druckauftrag beigefügt werden. BW
Werbeagentur organisiert die externe Druck-Produktion und bietet dem Auftraggeber gegenüber
Gewähr für eine korrekte Produktion und eine schadfreie Fracht bis in unser Büro in Wietmarschen
oder bis zum Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf Erhalt einer reproduzierbaren digitalen Kopie der
Druckvorstufe.
8.4 Intranet-, Internetapplikationen | BW Werbeagentur entwickelt sämtliche Net-Applikationen
auf eigenen, dedizierten Internetservern. Nach der erfolgten Abnahme durch den Auftraggeber
werden diese durch BW Werbeagentur zur Veröffentlichung freigegeben. Auf Wunsch installiert
BW Werbeagentur die für den Auftraggeber produzierten Anwendungen auf ausgewählten oder dem
Auftraggeber empfohlenen Inter-, bzw. Intranetservern. Der durch die Migration entstehende
Mehraufwand für Datentransfer, Tests/technische Qualitätssicherung und Anpassungen der
Serverumgebung werden zusätzlich zu eventuell vereinbarten Pauschalangeboten mit derzeit bis zu
250,00 € netto in Rechnung gestellt.
BW Werbeagentur gewährt die technisch fehlerfreie Funktionalität der Anwendung und das
Einspielen sicherheitsrelevanter Upgrades bei Bekanntwerden innerhalb der ersten acht Wochen ab
Veröffentlichung.
Sollte der Auftraggeber einen Server wählen, der die durch BW Werbeagentur definierten
Anforderungen nicht erfüllt, übernimmt BW Werbeagentur keine Gewähr für die vereinbarte
Funktionalität der installierten Anwendung. Typische Anforderungen an einen externen Server zur
Bereitstellung dynamischer Internetapplikationen wie beispielweise dem Joomla!-CMS sind zum
aktuellen Zeitpunkt (mindestens) ein stabiler FTP- und MySQL-DB-Zugang, aktuelle
Laufzeitumgebungen PHP 5 und MySQL 5, standardisierte Zugriffsrechte (Verzeichnisschutz oktal
0755, Dateischutz oktal 0644), Gruppenzusammengehörigkeit des www- und des ftp-Benutzers,
sowie ferner eingebundenes PHP-Modul „mod_rewrite" und Unterstützung von „.htaccess"-
Funktionen.
8.5 Domainregistrierung, Hosting, E-Mail-Accounts | BW Werbeagentur berät und organisiert für
den Auftraggeber, soweit erforderlich, Domainregistrierung (Mietdomain ohne Eigentumsrecht des
Auftraggebers), Hosting oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts. Für die Realisierung beauftragt
BW Werbeagentur geeignete externe Dienstleister.
8.6 Digitale Offlinemedien | BW Werbeagentur produziert digitale Master (DV-Tape, CD-Rom
oder DVD-ROM). Nach Abnahme und Freigabe durch den Auftraggeber werden diese zur
Vervielfältigung an geeignete externe Produktionsbetriebe gesendet. BW Werbeagentur bietet dem
Auftraggeber gegenüber Gewähr für eine fehlerfreie Produktion und eine schadfreie Fracht bis in
unser Büro oder bis zum Auftraggeber.
8.7 Datenkopien | Auf Wunsch, nach erfolgter Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber, und
gegen Berechnung des Mehraufwands werden Kopien sämtlicher digitalen, produktionsrelevanten
Daten auf geeigneten Datenträgern unserer Wahl (CD-ROM, DVD-ROM, RAM-Disc, DV-Tape o.
ä.) dem Auftraggeber ausgehändigt. Der Datenzustand entspricht dem Zustand zum Datum der
Leistungserfüllung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung. Der Auftragnehmer ist nicht ermächtigt
Kopien aus BW Werbeagenturs Entwicklungsumgebung (Internetserver, Intranetserver) zu erstellen
oder zu entnehmen. Die Zuwiderhandlung ist ausdrücklich strafbewehrt!
8.8 Versand | Soweit der Auftragnehmer jede in Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte Arbeit
oder auch nur Entwürfe versendet, geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Sorgfaltspflicht | BW Werbeagentur erbringt sämtliche zur Leistungserfüllung erforderlichen
Leistungen gemäß höchstmöglicher Sorgfalt.
9.2 Gewährleistungsfrist | Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von vier Wochen nach
Leistung/Lieferung durch BW Werbeagentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im
Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf
Nachbesserung der Leistung durch BW Werbeagentur zu.
Bei von Dritten hinzugezogenen Leistungen verkürzt sich die Gewährleistungsfrist an der durch
Dritte gesetzten Frist, falls diese weniger als vier Wochen beträgt. Diese verkürzte Frist wird dem
Auftraggeber bei Anlieferung, bzw. Leistungserfüllung mitgeteilt.
9.3 Haftung | BW Werbeagentur haftet für Schäden aus eigenem Vorsatz und eigener grober
Fahrlässigkeit.
9.4 Haftungsbeschränkung | Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf den
voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Dreifache des Auftragswertes begrenzt.
BW Werbeagentur haftet nicht für Schäden, die ursächlich auf den Auftraggeber oder auf notwendig
hinzugezogene Dritte zurückzuführen sind, z.B. unsorgfältig durchgeführte Abnahmen und
Freigaben des Auftraggebers. Die Abnahme und Freigabe durch den Auftraggeber befreit BW
Werbeagentur von der Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Ton.
Des Weiteren haftet BW Werbeagentur nicht für Schäden, die aufgrund illegaler Aktivitäten Dritter,
z.B. Website-Einbrüche („Hacks“) oder Einschleusung von Computer-Viren, zustande kommen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet BW Werbeagentur insoweit nicht, als der
Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können, oder überreichte Kenn- und Passworte weitergereicht oder nicht
sicher verwahrt hat.
Für technische Mängel, deren Ursachen auf Leistungen eines externen Internetproviders oder auf
Fehlbedienung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt BW Werbeagentur keine
Haftung. Das Haftungsrisiko des Auftraggebers steigt mit Übergabe sicherheitsrelevanter
Zugangsdaten, beispielweise eines CMS-User-Accounts mit superadministrativen Rechten.
Für die Gewährleistung des technischen Supports durch BW Werbeagentur müssen BW
Werbeagentur sämtliche erforderlichen Zugangsdaten (File-Server, Internetapplikation, Datenbank)
bekannt gegeben werden. Insbesondere für die Gewährleistung der technischen Funktionen des
CMS Joomla!, behält sich BW Werbeagentur die Aufrechterhaltung eines superadministrativen
Accounts mit ausschliesslich BW Werbeagentur bekannten Zugangsdaten vor. Nach Übergabe der
Applikation an den Auftraggeber kann dieser Account auf Wunsch gelöscht werden. Jede technische
Gewährleistung seitens BW Werbeagentur erlischt mit Löschung des superadministrativen BW
Werbeagentur-Accounts.
9.5 Mängelbeseitigung | Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, so ist dieser
nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Falle der
Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass das Arbeitsprodukt nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen.
9.6 Ausweitung | Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Schutzrechtsverletzungen
10.1 | BW Werbeagentur stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter
aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber
wird BW Werbeagentur unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Auftraggeber BW Werbeagentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
10.2 | Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf BW Werbeagentur - unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich
der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben.
11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 | Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht
werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 | Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 | Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
11.4 | Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie
herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.
11.5 | Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt,
sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung und auch per E-Mail zulässig.
12. Referenzvorbehalt
12.1 | Zum Zweck der Kundenreferenz und der Eigenwerbung
• behält BW Werbeagentur sich die unentgeltliche Entnahme einer geringen Anzahl (2 - 10
Stück) von Belegexemplaren bei Produktion von Offlinemedien (Druck, CD-ROM, DVDROM
o. ä.) vor
• gestattet der Auftraggeber seine namentliche und projektbezogene Aufführung im
Internetauftritt des Auftragnehmers BW Werbeagentur
• gestattet der Auftraggeber die Aufführung des Firmensignets „BW Werbeagentur“ in
unauffälliger Form auf Drucksachen und innerhalb digitaler Medien, z.B. im „Impressum“-
Bereich einer bei BW Werbeagentur in Auftrag gegebenen Website oder Präsentations-CDROM
• darf BW Werbeagentur ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen
13 Künstlersozialkasse
13.1 | Der Auftraggeber ist darüber informiert,
dass bei der Auftragsvergabe an die Auftragnehmerin als nichtjuristische Person, für
Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse
(KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug
gebracht werden.
Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und
selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter
www.kuenstlersozialkasse.de
14 Fremdleistungen
14.1 | BW Werbeagentur ist berechtigt, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
14.2 | Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Rahmen und für Rechnung von BW
Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BW Werbeagentur im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß
ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
15 Eigentum und Rückgabepflicht
15.1 | An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur Übertragen, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist. Die Originale sind BW Werbeagentur spätestens drei Monate nach Lieferung
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
15.2 | Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitgehenden Schadens bleibt
unberührt.
16 Herausgabe von Daten
16.1 | BW Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber, das BW Werbeagentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
16.2 | Hat BW Werbeagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von BW Werbeagentur verändert werden.
16.3 | Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
trägt der Auftraggeber.
16.4 | BW Werbeagentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an
Datenträger, Dateien und Daten, die beim Import auf das System des Auftraggebers entstehen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Im Angebot von dieser AGB abweichende Vereinbarungen haben stets Vorrang.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige(n) Bestimmung(en) durch (eine) sinnentsprechende
wirksame Bestimmung(en) zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhorn
Wietmarschen, den 15. Februar 2009